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   BFH, 02.09.2008 - X R 15/06   

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https://dejure.org/2008,11168
BFH, 02.09.2008 - X R 15/06 (https://dejure.org/2008,11168)
BFH, Entscheidung vom 02.09.2008 - X R 15/06 (https://dejure.org/2008,11168)
BFH, Entscheidung vom 02. September 2008 - X R 15/06 (https://dejure.org/2008,11168)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Tarifermäßigung gem. § 34 Abs. 1 EStG; Steuerberechnung; Sonderausgaben, die sich bei der Berechnung der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen nicht ausgewirkt haben

  • Judicialis

    EStG § 2; ; EStG § ... 2 Abs. 2; ; EStG § 2 Abs. 3; ; EStG § 2 Abs. 4; ; EStG § 2 Abs. 5; ; EStG §§ 4 bis 7k; ; EStG §§ 8 bis 9a; ; EStG § 24a; ; EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 34 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4; ; FGO § 40 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34; EStG § 34 Abs. 1; FGO § 126 Abs. 2
    Berechnung der Steuer bei Tarifermäßigung

  • datenbank.nwb.de

    Steuerberechnung für gemäß § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 2 Abs 4, EStG § 10, EStG § 34 Abs 1
    Außerordentliche Einkünfte; Sonderausgabe; Tarifbegünstigung; Verrechnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Münster, 19.01.2006 - 3 K 5188/02

    Keine Berücksichtigung (fiktiv) überschießender Sonderausgaben bei § 34 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 15/06
    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 627 veröffentlichten Gründen abgewiesen.

    Letztere Berechnung ist mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren (ebenso Horn in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 34 EStG Rz 19 a.E.; a.A. Adamek, EFG 2006, 627).

    Entgegen der Annahme von Adamek in EFG 2006, 627 kommt auch in jedem Fall der im Rahmen der Splittingtabelle berücksichtigte Grundfreibetrag zur Anwendung.

  • BFH, 15.12.2005 - IV R 68/04

    Sog. Fünftelregelung i. S. des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 15/06
    Der sachliche Umfang der außerordentlichen Einkünfte ist daher für sich gesondert entsprechend den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 4 bis 7k bzw. §§ 8 bis 9a EStG zu berechnen (BFH-Urteil vom 15. Dezember 2005 IV R 68/04, BFH/NV 2006, 723).
  • BFH, 26.01.1995 - IV R 23/93

    Bei der Feststellung des verrechenbaren Verlustes eines Kommanditisten ist von

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 15/06
    Auch ein Verlustausgleich, welcher infolge der Verrechnung von negativen Einkünften mit positiven Einkünften dazu führt, dass die positiven Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG nur mit entsprechend verringerten Beträgen in dem zu versteuernden Einkommen enthalten sind, ist vorrangig mit tariflich zu besteuernden Einkünften vorzunehmen (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 1959 IV 223/58 S, BFHE 70, 195, BStBl III 1960, 72; vom 29. Juli 1966 IV 299/65, BFHE 86, 486, BStBl III 1966, 544, und vom 26. Januar 1995 IV R 23/93, BFHE 177, 71, BStBl II 1995, 467).
  • BFH, 17.12.1959 - IV 223/58 S

    Steuervergünstigung für eine Entschädigung - Entschädigung, die an die Stelle

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 15/06
    Auch ein Verlustausgleich, welcher infolge der Verrechnung von negativen Einkünften mit positiven Einkünften dazu führt, dass die positiven Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG nur mit entsprechend verringerten Beträgen in dem zu versteuernden Einkommen enthalten sind, ist vorrangig mit tariflich zu besteuernden Einkünften vorzunehmen (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 1959 IV 223/58 S, BFHE 70, 195, BStBl III 1960, 72; vom 29. Juli 1966 IV 299/65, BFHE 86, 486, BStBl III 1966, 544, und vom 26. Januar 1995 IV R 23/93, BFHE 177, 71, BStBl II 1995, 467).
  • BFH, 29.07.1966 - IV 299/65
    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 15/06
    Auch ein Verlustausgleich, welcher infolge der Verrechnung von negativen Einkünften mit positiven Einkünften dazu führt, dass die positiven Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG nur mit entsprechend verringerten Beträgen in dem zu versteuernden Einkommen enthalten sind, ist vorrangig mit tariflich zu besteuernden Einkünften vorzunehmen (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 1959 IV 223/58 S, BFHE 70, 195, BStBl III 1960, 72; vom 29. Juli 1966 IV 299/65, BFHE 86, 486, BStBl III 1966, 544, und vom 26. Januar 1995 IV R 23/93, BFHE 177, 71, BStBl II 1995, 467).
  • BFH, 25.06.1959 - IV 617/56 U

    Sonderausgaben als abzugsfähige begünstigte Einkünfte nach dem

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 15/06
    Dementsprechend ist anerkannt, dass die vorstehend genannten Abzugspositionen zunächst (im Rahmen der Berechnung der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen) von den nicht nach § 34 EStG begünstigten Einkünften abzuziehen sind (so bereits BFH-Urteil vom 25. Juni 1959 IV 617/56 U, BFHE 69, 381, BStBl III 1959, 404; R 34.1 Abs. 1 Satz 3 der Einkommensteuer-Richtlinien 2005).
  • BFH, 29.10.1998 - XI R 63/97

    Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei außerordentlichen Einkünften

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 15/06
    Vielmehr ist dieser Pauschbetrag in vollem Umfang von den tariflich zu besteuernden Einkünften abzuziehen, sofern nichtbegünstigte Einnahmen dieser Einkunftsart in Höhe des Pauschbetrags zur Verfügung stehen (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 63/97, BFHE 188, 143, BStBl II 1999, 588).
  • BFH, 13.08.2003 - XI R 27/03

    Verlustverrechnung mit außerordentlichen Einkünften

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 15/06
    Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige neben diesen Einkünften auch weitere Einkünfte derselben Einkunftsart erzielt hat (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. August 2003 XI R 27/03, BFHE 204, 433, BStBl II 2004, 547).
  • BFH, 14.07.2010 - X R 61/08

    Vorrangige Verrechnung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG mit nicht

    Außerordentliche Einkünfte sind nur um die mit ihnen in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu kürzen (zu Vorstehendem vgl. Senatsurteil vom 2. September 2008 X R 15/06, BFH/NV 2009, 138).
  • FG Hessen, 14.05.2020 - 4 V 312/20

    Kapitalisierung und Auszahlung des Anspruchs an die betriebliche Altersversorgung

    Denn eine zusätzliche Kürzung der außerordentlichen Einkünfte kommt in Betracht, wenn tariflich voll zu besteuernde Einnahmen dieser Einkunftsart insoweit nicht mehr zur Verfügung stehen (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 63/97, BStBl II 1999, 588; BFH-Urteil vom 2. September 2008 X R 15/06, BFH/NV 2009, 138; Pohl, in: Lippross/Seibel, Basis Kommentar Steuerrecht, 118. Lieferung, § 34 EStG Rn. 36).
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